Personalgewinnung
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Personalgewinnung

Sie möchten gezielt Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ansprechen und für Ihren Betrieb gewinnen? Dann kommt es darauf an, den Betrieb und die Belegschaft auf diese Zielgruppen einzustellen. Denn Voraussetzung für ein nachhaltiges Recruiting ist nicht nur eine zielgruppengerechte Ansprache, sondern auch eine gelebte Willkommenskultur im Betrieb. Wo man potenzielle Bewerberinnen und Bewerber findet und wie man diese anspricht lesen Sie hier.

Kultursensible Gestaltung von Stellenangeboten

Was heißt das überhaupt?

Egal ob auf der Karriereseite Ihrer Homepage, auf Online-Stellenbörsen, in den Sozialen Medien, in Printprodukten, Flyern, auf Plakaten oder Radiowerbung – kultursensible Stellenangebote sind darauf ausgerichtet, Menschen verschiedener Kulturen anzusprechen und zur Bewerbung zu ermutigen.

Wie sieht das praktisch aus?

Praktisch bedeutet dies, dass Sie bei der Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen verschiedene kulturelle Hintergründe und Bedürfnisse berücksichtigen. Damit ihre Stellenangebote Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung ansprechen, müssen diese einfach und verständlich formuliert sein.

Auch die Inhalte werden so angepasst, dass sie spezielle Fragestellungen und Bedürfnisse der Zielgruppen berücksichtigen. Sie zeigen, dass Sie um mögliche Herausforderungen aufgrund unterschiedlicher Arbeitserfahrungen, Ausbildungsabschlüsse und Sprachbarrieren wissen und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.

Der Bewerbungsprozess sollte für alle zugänglich sein. Dies kann u. U. bedeuten, dass Bewerbungen in verschiedenen Formaten oder mehreren Sprachen akzeptiert werden oder dass Unterstützung für Bewerber mit besonderen Bedürfnissen angeboten wird.

Bea Praxistipps:

Vermeiden Sie Ego-Marketing! Wechseln Sie die Perspektive: Was ist für die Zielgruppe wichtig? Beraten Sie sich dazu ggf. mit ihren Beschäftigten mit Flucht- und Migrationsgeschichte.
Verwenden Sie eine klare und einfache Sprache.
Beschreiben Sie Ihren Betrieb kurz und prägnant.
Fokussieren Sie sich auf die wesentlichen Qualifikationen und vermeiden Sie übermäßige Anforderungen z.B. im Hinblick auf formale sprachliche oder fachliche Abschlüsse.
Senken Sie die Hemmschwelle für Bewerbungen, indem Sie die Anforderungen in obligatorische Voraussetzungen und Wunschkriterien unterteilen.
Heben Sie hervor, dass Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund willkommen sind.
Betonen Sie, welche Unterstützung Sie bieten, z.B. Sprachkurse, Mentoring-Programme oder flexible Arbeitszeiten.
Führen Sie soziale Leistungen auf, diese sind in anderen Ländern oft nicht selbstverständlich.
Halten Sie den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich und bieten Sie Unterstützung an.
Führen Sie soziale Leistungen auf, diese sind in anderen Ländern oft nicht selbstverständlich.
Wählen Sie authentisches Bildmaterial aus ihrem Betrieb und bei Darstellung von Personen möglichst interkulturelle Teams.
Bieten Sie persönliche Kontakt- und Bewerbungswege an.

Weiterführende Links:

Gestaltungshinweise für Stellenanzeigen, die Vielfalt fördern:
https://www.itb-consulting.de

Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung anwerben

Was heißt das überhaupt?

Die lokale Rekrutierung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung ist oft kein Selbstläufer. Die Kontaktaufnahme kann durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt und unterstützt werden. Ob über persönliche Empfehlungen, über lokale Netzwerke oder eine richtig platzierte Stellenanzeige: Viele Wege führen zum Kontakt mit der gesuchten Zielgruppe.

Wie sieht das praktisch aus?

Für die Kontaktaufnahme gibt es je nach örtlichen Gegebenheiten verschiedene Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung zu rekrutieren:

  • Beschäftigte werben Beschäftigte in ihren Communities
  • Meldung von Stellenangeboten beim Jobcenter und/oder der Bundesagentur für Arbeit
  • Kontakt zu den Willkommenslotsen der zuständigen Kammern und Innungen
  • Verbindung zu Migrationsberatungsstellen in der Region
  • Vernetzung mit dem regionalen Welcome-Center bzw. Willkommenszentrum
  • Einrichtung einer speziellen Karriereseite auf Ihrer Unternehmenswebsite (Smartphone optimiert)
  • Verbreitung Ihrer Stellenangebote über einschlägige Gruppen auf sozialen Netzwerken
  • Teilnahme an Job-Speed-Datings und regionalen Jobmessen
  • Vernetzung mit Ehrenamtsinitiativen, Projekten und Organisationen vor Ort, die sich für die Integration von Geflüchteten engagieren, wie Flüchtlingshilfen, Nachbarschafts- und Begegnungshäusern. Diese finden Sie i. d. R. auf der Homepage Ihrer Stadt/Ihres Landkreises oder über untenstehende Links.
  • Kontaktaufnahme zu den örtlichen Trägern von Integrations- und Sprachkursen
  • Online-Stellenbörsen, die gezielt Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte in Deutschland ansprechen
  • Beliebt für niedrigschwellige Tätigkeiten sind auch Online-Kleinanzeigen-Portale.

bea Praxistipps:

Weniger ist mehr. Identifizieren Sie für sich einen oder mehrere Kontaktwege, die Sie gezielt ausbauen und pflegen.
Der effektivste Weg des Recruitings ist neben dem Jobcenter das Empfehlungsmarketing durch zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nutzen Sie die Kontakte von Beschäftigten, die bereits in Ihrem Betrieb arbeiten.
Zeigen Sie gezielt persönlich Präsenz in der Region und nutzen Sie lokale Veranstaltungen wie Stadtfeste und Begegnungstreffen, um Kontakte zu knüpfen.
Sprechen Sie auf Ihrer Karriereseite und in Ihren Stellenanzeigen die Zielgruppe durch die Verwendung einer passenden Bildsprache, einfacher Sprache und einer expliziten Einladung an.
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Rechtliche Grundlagen für die Einstellung von Geflüchteten

Was heißt das überhaupt?

Die rechtlichen Grundlagen für die Einstellung von Geflüchteten in Deutschland hängen von verschiedenen Faktoren, wie dem Aufenthaltsstatus und dem Herkunftsland der Personen ab. Prüfen Sie die Aufenthaltsdokumente der Personen, die Sie einstellen möchten, vor der Einstellung, ob und unter welchen Bedingungen eine Erwerbstätigkeit gestattet ist.

Wie sieht das praktisch aus?

Prüfen Sie die Aufenthaltsdokumente der Personen, die Sie einstellen auf folgende Vermerke:

  • Vermerk „Beschäftigung gestattet“: Die Person darf uneingeschränkt arbeiten.
  • Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“: Die Person darf als Angestellte/als Angestellter in einem Unternehmen arbeiten, ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten.
  • Vermerk „Siehe Zusatzblatt“: Lassen Sie sich dieses Zusatzblatt mit den Nebenbestimmungen zur Beschäftigungserlaubnis zeigen und beachten Sie die Hinweise.

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, denen im Asylverfahren eine Schutzform (Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz) zugesprochen wurde, haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und dürfen jede Erwerbstätigkeit ausüben. Es ist weder eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde noch durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Asylbewerber (Aufenthaltsgestattung) und Geduldete (Aussetzung der Abschiebung): Diese Gruppen benötigen in der Regel eine Genehmigung der Ausländerbehörde, um arbeiten zu dürfen. Die Genehmigung hängt oft vom Herkunftsland und dem Stand des Asylverfahrens ab. Mit dem Abschluss eines Ausbildungs- und oder Arbeitsvertrages können Unternehmen der Person die Perspektive für eine langfristige Aufenthaltssicherung eröffnen. Die Laufzeit des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags muss nicht an die Befristung der ausgestellten Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis geknüpft sein, da diese oft von Gesetz wegen befristet ist.

Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, dürfen in der Regel nicht arbeiten, auch wenn sie eine Duldung erhalten haben.

Bea Praxistipps:

Prüfen Sie stets den Vermerk im Aufenthaltsdokument der Bewerberin oder des Bewerbers.
Stellen Sie keine Person ein, der Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist. Die Beschäftigung von Menschen ohne Arbeitserlaubnis kann für Arbeitgeber in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Hinterlegen Sie eine Kopie des Aufenthaltsdokuments ggf. inkl. Nebenblatt mit der aktuell gültigen Arbeitserlaubnis im Betrieb.
Binden Sie die Dauer des Arbeitsvertrags nicht an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis. Ein bestehender Arbeitsvertrag erhöht die Chance auf eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis. Eine mehrjährige durchgehende Beschäftigung erhöht die Chance auf die Bewilligung eines dauerhaften Aufenthalts.
Achten Sie bei befristet erteilten Genehmigungen auf rechtzeitige Beantragung der Verlängerung bei der Ausländerbehörde. Unterstützen Sie ggf. Ihre Beschäftigten dabei. Achten Sie auf einen Nachweis der Antragsstellung mit Datum.
Setzen Sie sich bei Unsicherheit mit ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder ihrem Arbeitgeberservice bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters in Verbindung.

Weiterführende Links:

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Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung

Was heißt das überhaupt?
Der Einstieg in eine Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung kann eine intensivere Betreuung und Förderung im Einarbeitungsprozess erforderlich machen. Zur Entlastung der Betriebe stehen deshalb verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Wie sieht das praktisch aus?

Zunächst haben Sie die Möglichkeit, den Bewerber/die Bewerberin im Rahmen einer maximal sechswöchigen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) an den Betriebsalltag heranzuführen sowie die vorhandenen Fertigkeiten und Kenntnissen festzustellen und gegebenenfalls zu vermitteln. Die MAG wird unentgeltlich durchgeführt und begründet kein Beschäftigungsverhältnis. Über Zulassung und Dauer einer MAG entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Haben Sie sich für eine Einstellung entschieden, können Sie zur beruflichen Eingliederung von Arbeitnehmer*innen mit Vermittlungshemmnissen einen Eingliederungszuschuss (EGZ) beantragen. Es besteht hierfür jedoch kein Rechtsanspruch. Der EGZ wird in Höhe von bis zu 50 Prozent für max. ein Jahr gewährt. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt werden.

Personen, die in den letzten sieben Jahren nur kurzzeitig oder gar nicht gearbeitet haben, können über das Teilhabechancengesetz einen Lohnkostenzuschuss über maximal 5 Jahre erhalten.

Das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) richtet sich an Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund. Es sieht verschiedene Integrationsphasen vor und kombiniert Sprachförderung, betriebliche Erprobung und beschäftigungsbegleitende Qualifizierung.

Bea Praxistipps:

Informieren Sie sich vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags über die Kenntnisse und Fertigkeiten der oder des potenziellen Beschäftigten, um den Einarbeitungs- und Qualifizierungsaufwand abschätzen und passende Fördermöglichkeiten prüfen zu können.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung vor Abschluss des Arbeitsvertrags etwaige notwendige sprachliche und fachliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Welche Förderungen in welchem Umfang gewährt werden, sind i.d.R. Einzelfallentscheidungen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit, die auf den persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers begründet liegen (Aufenthaltsstatus, Vermittlungshemmnisse). Ein Rechtsanspruch auf die genannten Förderungen besteht nicht.
Beratung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeberservice.

Weiterführende Links:

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Downloads

Checkliste: Kultursensible Stellenanzeigen erstellen

Kultursensible Stellenangebote sind darauf ausgerichtet, Menschen verschiedener Kulturen anzusprechen und zur Bewerbung zu ermutigen.

Download Checkliste *.pdf

Muster einer kultursensiblen Stellenausschreibung [ENTWURF]

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