Sie können Ihre Mitarbeitenden mit Flucht- und Migrationserfahrung bei der Qualifizierung und Anerkennung von Berufsabschlüssen aktiv unterstützen. Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Qualifizierung und Anerkennung. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die Entwicklung Ihrer Belegschaft aktiv zu begleiten, um diese nachhaltig im Betrieb einzusetzen.

Qualifizierung
Qualifizierungsformen
Was heißt das überhaupt?
Berufliche und fachliche Qualifizierungsformen beziehen sich auf verschiedene Methoden und Ansätze, um die beruflichen Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung zu verbessern. Ziel ist es, diese Personen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und ihre Integration in den Betrieb zu fördern. Dies kann durch formale Bildung, betriebliche Weiterbildung, Praktika, Mentoring-Programme und andere Lernformate geschehen.
Wie sieht das praktisch aus?
In der Praxis können berufliche und fachliche Qualifizierungsformen vielfältig sein:
- Betriebliche Weiterbildung: Unternehmen bieten Schulungen und Trainings an, die speziell auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zugeschnitten sind. Dies kann technische Schulungen, Sprachkurse oder Soft-Skill-Trainings umfassen3.
- Praktika und Trainee-Programme: Diese ermöglichen es den Teilnehmenden, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich in einem realen Arbeitsumfeld zu beweisen4.
- Mentoring-Programme: Erfahrene Mitarbeitende begleiten und unterstützen neue Mitarbeitende, um ihnen den Einstieg zu erleichtern und ihre berufliche Entwicklung zu fördern5.
- Kooperationen mit Bildungseinrichtungen: Unternehmen arbeiten mit Schulen, Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen zusammen, um maßgeschneiderte Bildungsangebote zu entwickeln6.
- Lernort Betrieb: Der Betrieb selbst wird zum Lernort, an dem Mitarbeitende durch praktische Tätigkeiten und gezielte Schulungen ihre beruflichen und fachlichen Kompetenzen erweitern können.
Bea Praxistipps
Weiterführende Links:
Artikel zur Umsetzung von Qualifizierungsformen bei Mitarbeitenden mit Flucht- und Migrationserfahrung:
Bock, Katharina; Roser, Laura; Pronitschew, Oleg; Künzel, Torsten: Geflüchtete beschäftigungsbegleitend qualifizieren, 2024
Unterstützungsstruktur und Beratung für die Qualifizierung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung durch das IQ-Netzwerk:
Integration durch Qualifizierung (IQ) – Netzwerk-IQ
Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF): Themenseite Abschlüsse anerkennen und qualifizieren:
Abschlüsse anerkennen und qualifizieren – NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Bundeinstitut für Berufliche Bildung – Checkliste für Qualität beruflicher Weiterbildung:
BIBB / Checkliste „Qualität beruflicher Weiterbildung“
Betriebliche Qualifizierung mit Sprachkomponente
Was heißt das überhaupt?
Die „Betriebliche Qualifizierung mit Sprachkomponente“ ist ein niedrigschwelliges berufliches Qualifizierungsangebot für die Umsetzung am Lernort Betrieb. Diese Qualifizierung richtet sich an Beschäftigte, die für eine bessere Integration im Unternehmen betriebs- und berufsbezogene Sprachkenntnisse benötigen. Durch diese Qualifizierung werden Fach-, Handlungs- und Sozialkompetenzen in der Zweitsprache Deutsch gestärkt und gefestigt.
Wie sieht das praktisch aus?
Zunächst werden die Bedarfe und Voraussetzungen im Betrieb geprüft. Hierzu bietet die bea-Checkliste für betriebsinterne Sprachkurse eine nützliche Orientierung. Bei einer hinreichenden Passung des Angebots hilft bea-Brandenburg bei der Recherche nach einem passenden Bildungsträger zur Umsetzung der Qualifizierung sowie möglichen Förderungsmöglichkeiten. Eine Förderung des Kurses ist z.B. über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder die Weiterbildungsrichtlinie der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich. Die Qualifizierung setzt sich zusammen aus 86 Unterrichtseinheiten (UE) berufstheoretischen Unterrichts sowie 37 UE sprachlicher Qualifizierung.
Bea Praxistipps:
Weiterführende Links:
Checkliste „Betriebsinterne Sprachkurse“:
https://www.bea-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/05/bea_Checkliste-betriebsinterne-Sprachkurse_final.pdf
Betriebliche Begleitagentur bea-Brandenburg: Handreichung „Sprachförderung im Betrieb“
https://www.bea-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/07/Sprachfoerderung-im-Betrieb_Handreichung.pdf
Informationen zur Förderung über die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg
https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/arbeit/wbrl2022/fa2405271003.pdf
Informationen zur Förderung über das Programm „Berufliche Weiterbildung Beschäftigter“ bei der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Anerkennung beruflicher Abschlüsse
Was heißt das überhaupt?
Die Anerkennung beruflicher Abschlüsse bedeutet, dass im Ausland erworbene Qualifikationen (Berufs- und Studienabschlüsse) mit deutschen Abschlüssen verglichen und als gleichwertig anerkannt werden. Dies ist entscheidend, um Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihre beruflichen Fähigkeiten voll auszuschöpfen. Die Anerkennung richtet sich immer nach einem deutschen Beruf als Referenzberuf. Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikation haben ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren (siehe „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ vom 06.02.2011). Qualifikationen müssen von Antragstellenden durch Dokumente wie Abschlusszeugnisse und Arbeitsnachweise nachgewiesen werden. Fehlen diese Dokumente, kann eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden. Diese umfasst praktische Nachweise wie Arbeitsproben oder Fachgespräche, um die beruflichen Fähigkeiten zu bewerten.
Wie sieht das praktisch aus?
- Der Anerkennungsprozess startet mit einer Erstberatung bei einer zuständigen Stelle ().
- Es wird geklärt, welche Antragsunterlagen erforderlich sind. Der Antrag wird von der geflüchteten Person bei der zuständigen Stelle selbst eingereicht. Arbeitgebenden können unterstützen, z.B. beim Zusammenstellen der Unterlagen, Kontaktieren vereidigter Übersetzer sowie mit dem Ausstellen einer Bescheinigung vorhandener berufsrelevanter Kenntnisse.
- Nach dem Einreichen aller benötigten Unterlagen dauert das Verfahrender Regel drei Monate. Nach Abschluss erhalten die Antragstellenden einen Bescheid.
- Wenn keine wesentlichen Unterschiede bei den ausländischen Abschlüssen bestehen, resultiert das Verfahren in einem Gleichwertigkeitsbescheid. Sie können ihren Beruf im Inland ausführen.
- Bei einer mangelnden Gleichwertigkeit der ausländischen Abschlüsse mit inländischen Standards, erfolgt ein Ablehnungsbescheid.
- Ein Mittelweg stellt ein Bescheid über wesentliche Unterschiede Bei reglementierten Berufen erfolgt hiernach eine Berufszulassung unter Auflagen. Diese können aus Ausgleichmaßnahmen über eine Nachqualifizierung und/oder fachliche Prüfung bestehen. Bei nicht reglementierten Berufen erfolgt eine Darstellung vorhandener Qualifikationen und Defizite. Eine Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt ist zulässig, aber zur vollumfänglichen Ausübung bedarf es Nachqualifizierungen.
Bea Praxistipps:
Weiterführende Links
Das offizielle Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
anabin: Portal für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, das Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen unterstützt, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen:
https://anabin.kmk.org/cms/public/startseite
Informationen zu Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, Orientierung und Antworten auf Fragen zur Fachkräftesicherung:
https://www.unternehmen-berufsanerkennung.de/
Portal der IHK-Anerkennungsstelle für ausländische Ausbildungsabschlüsse, die mit einem IHK-Beruf vergleichbar sind:
https://www.ihk-fosa.de/
Informationen des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk:
https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-berufliche-bildung/fachkraeftesicherung/anerkennung-auslaendischer-qualifikationen
Informationsplattform für die Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:
https://www.bq-portal.de/
Qualifikationsanalysen
Was heißt das überhaupt?
Die Qualifikationsanalyse ist im Anerkennungsgesetz begründet. Sie bewertet die beruflichen Fähigkeiten von Personen, deren formale Zeugnisse fehlen oder unvollständig sind. Dies ist besonders wichtig, wenn Dokumente im Rahmen der Flucht verloren gingen oder aufgrund anderer Umstände fehlen. Aus diesem Grund ist die Qualifikationsanalyse ein zentraler Bestandteil des Anerkennungsverfahrens beruflicher Abschlüsse und Fähigkeiten. Ein erfolgreiches Verfahren führt zur teilweisen oder vollständigen Anerkennung der beruflichen Qualifikationen und erleichtert somit die Integration in den Arbeitsmarkt.
Wie sieht das praktisch aus?
Eine zuständige Stelle muss feststellen, ob eine Qualifikationsanalyse zulässig ist. Dies kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Die genaue zuständige Stelle findet sich im „Anerkennungsfinder“. Die Stelle beauftragt zu Beginn des Prozesses jeweilige Fachexpertinnen oder -experten für den betroffenen Beruf, um die Qualifikationsanalyse durchzuführen.
Praktisch wird die Qualifikationsanalyse durch verschiedene Methoden ausgeführt, wie Fachgespräche, Arbeitsproben oder Probearbeiten im Betrieb.
Das Verfahren findet in deutscher Sprache statt. Sprachliche Hilfsmittel wie Wörterbücher oder Dolmetscher*innen sind zulässig. Nach der erfolgreichen Teilnahme bescheinigt die zuständige Stelle die volle oder teilweise Anerkennung.
Bea Praxistipps:
Weiterführende Links:
Erklärungen zum Verfahren der Qualifikationsanalyse und Beschreibung, wie berufliche Fähigkeiten praktisch nachgewiesen werden können, z.B. durch Fachgespräche oder Arbeitsproben:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/qualifikationsanalyse.php
Förderinstrumente für die berufliche Qualifizierung
Was heißt das überhaupt?
Förderprogramme zur Qualifizierung unterstützen Unternehmen dabei, Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und strukturelle Unterstützung, um Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, die eine nachhaltige Beschäftigung fördern.
Wie sieht das praktisch aus?
Betriebe können sich an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit wenden, um Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu erhalten. Wenn es speziell um Qualifizierungen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geht, stehen Betrieben die zuständigen Kammern und die Beratungsstellen des IQ-Netzwerks für Auskunft, Begleitung und Unterstützung zur Verfügung. Hier geben wir Ihnen ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme im Land Brandenburg:
Qualifizierungschancengesetz: Dieses Gesetz ermöglicht es Beschäftigten, sich während ihrer Anstellung weiterzubilden. Je nach Weiterbildungsziel, Größe des Unternehmens und weiteren Rahmenbedingungen übernimmt die Agentur für Arbeit dabei Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber einen Teil des Gehalts.
Bildungsgutscheine: Beschäftigte können Bildungsgutscheine erhalten, die die Kosten für zertifizierte Weiterbildungen decken.
Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg: Diese Richtlinie fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Brandenburg. Sie unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, die durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert werden.
Anerkennungszuschuss: Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und kann die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung sowie erforderlicher Qualifizierungen fördern.
Aufstiegs-BAföG: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse. Teilnehmer*innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.
Weiterführende Links
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit im Überblick
https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive
Förderung von Weiterbildung im Land Brandenburg
Weiterbildungsrichtlinie 2022
Informationen der Bundesregierung zum Anerkennungszuschuss:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungszuschuss.php
Beratung zur Erlangung beruflichen Ankerkennung ausländischer Berufsabschlüsse:
IQ-Netzwerk Brandenburg
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Aufstiegs-BAFöG:
https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/Finanzierung/Aufstiegs-Bafoeg/aufstiegs-bafoeg_node.html
Validierungsverfahren ValiKom
Was heißt das überhaupt?
ValiKom steht für die Validierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen. Es handelt sich um ein Verfahren, das es Personen ohne formalen Berufsabschluss ermöglicht, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse offiziell anerkennen zu lassen. Dies ist besonders relevant für Geflüchtete, die oft über umfangreiche, jedoch nicht dokumentierte Berufserfahrungen verfügen. n.
Wie sieht das praktisch aus?
Das ValiKom-Verfahren umfasst vier Schritte: Identifizierung, Dokumentation, Bewertung und Zertifizierung. Zunächst werden die individuellen Kompetenzen der Teilnehmenden in einem Gespräch erfasst. Anschließend erfolgt die Dokumentation dieser Fähigkeiten, gefolgt von einer formalen Bewertung durch Berufsexperten. Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das ihre Kompetenzen offiziell bestätigt. Dieses Zertifikat kann als Nachweis bei Bewerbungen dienen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Ab 1.1.2025 können Sie berufliche Kompetenzen mit dem neuen gesetzlich geregelten Validierungsverfahren (nach § 1 Absatz 6 BBiG) bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür bitte an die nächstgelegene Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer.
Bea Praxistipps:
Weiterführende Links:
Ausführliche Informationen zum Programm ValiKom:
https://validierungsverfahren.de/inhalt/verfahren/faq/
Informationsmaterialien zum Validierungsverfahren zum Download:
https://www.validierungsverfahren.de/inhalt/aktuelles/downloadbereich/
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