Wer leistet Unterstützung bei der Personalgewinnung?

Für die Personalgewinnung stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Der Arbeitgeber-Service (AGS) der Arbeitsagenturen und Jobcenter: Über das Kontaktformular der Agentur für Arbeit können Sie eine Unternehmensanfrage stellen oder über die Hotline 0800 45520-0 mit einem Vertreter oder einer Vertreterin des AGS in Ihrer Region verbunden werden.
  • Optionskommune: Das Jobcenter ist hier Teil der Kommunalverwaltung und verfügt oft über einen autonomen Arbeitgeberservice, den Sie über die Webseite des jeweiligen Landkreises erreichen. In Brandenburg sind das die Landkreise Havelland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Rupping, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Uckermark.
  • Die Betriebliche Begleitagentur bietet Unterstützung bei der Personalgewinnung von Kandidat*innen mit Migrations- und/oder Fluchterfahrung. Dabei greifen wir auf externe Pools unserer Kooperationspartner wie Sozialträger in der Migrationsberatung, ehrenamtliche Willkommensinitiativen und Maßnahmenträger zurück.

Sie haben eine Stelle erfolgreich besetzt? Dann begleitet Sie die Betriebliche Begleitagentur weiter.

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Welche Möglichkeiten des Einstiegs in Beschäftigung oder Ausbildung gibt es für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung?

Wir unterstützen Sie unkompliziert dabei, Ihre Arbeits- und Ausbildungsstellen durch Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung zu besetzen und so neue Fachkräfte aufzubauen. Um Ihre Kandidat*innen besser kennenzulernen, bietet sich häufig eine Arbeitserprobung (MAG), ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) im Vorfeld einer Ausbildung an.

Erfahren Sie mehr hierzu in unserem Beratungsthema „Praktikum“ im folgenden Reiter.

Beziehen Sie auch Ihre Belegschaft mit ein und lesen Sie mehr zum Thema „Vielfalt und Willkommenskultur“ im letzten Reiter dieser Rubrik „Häufige Fragen“.

Auch erfahrene Mitarbeiter*innen benötigen kontinuierliche Weiterbildung, lesen Sie mehr zum Thema „Qualifizierung“ in einem der folgenden Reiter.

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Welche Regeln gelten für ein Praktikum?

Sie wollen Praktikumsstellen in Ihrem Unternehmen gern an Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung vergeben? Wenden Sie sich gerne an die bea-Berater*innen, die Sie informieren und Kontakte herstellen.

Grundsätzlich gelten bei Menschen mit Aufenthaltstitel die allgemeinen Regeln für Praktika. Bei Asylbewerber*innen und Geduldeten kann die Erlaubnis einer zuständigen Ausländerbehörde notwendig sein.

Für die Integration in den Arbeitsalltag gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die wir Ihnen gern persönlich in einem Gespräch vorstellen.

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Kann bea-Brandenburg auch bei der Qualifizierung von Beschäftigten Unterstützung leisten?

Entwickeln Sie durch gezielte Aus- und Weiterbildung Ihre Arbeits- und Fachkräfte nachhaltig. Wir, die Betriebliche Begleitagentur bea-Brandenburg, informieren und unterstützen überwiegend kleine und mittlere Unternehmen bei der Qualifizierung und Nachqualifizierung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung.

Den Qualifizierungsprozess Ihrer neuen Mitarbeiter*innen gestalten wir individuell gemeinsam mit Ihnen – abhängig von den betrieblichen Erfordernissen und den persönlichen Voraussetzungen der Geflüchteten. Wir sorgen dafür, dass die Durchführung der qualifizierenden und berufsbildenden Maßnahmen keine Belastung für Ihr Unternehmen darstellt.

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Wo kann man im Ausland erworbene Berufsqualifikationen prüfen und anerkennen lassen?

Anerkennung allgemein

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann auf verschiedenen Wegen stattfinden:

  • Gleichwertigkeitsprüfung: Alle Unterlagen liegen übersetzt und beglaubigt vor. Eine Berufszulassung wird erteilt, sofern der ausländische Abschluss mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss als gleichwertig befunden wird. Die Prüfung ist kostenpflichtig und dauert nicht länger als 3 Monate. Die zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung des jeweiligen deutschen Referenzberufs in dem von Ihnen gewünschten Ort finden Sie mit dem Anerkennungsfinder.
  • Qualifikationsanalyse: Die erforderlichen Unterlagen liegen nicht oder unvollständig vor. Die jeweilige Qualifikation wird in mehrtägigen oder mehrwöchigen Praxisarbeiten und Fachgesprächen ermittelt und anhand von den Kammern (IHK und HWK) gesetzten Kriterien zertifiziert. Weitere Informationen zur Qualifikationsanalyse über den Link.

Wird die Berufsqualifikation nur unvollständig anerkannt, können Anpassungsqualifizierungen durchgeführt werden. Dazu finden Sie in Ihrer Nähe verantwortliche Stellen vom IQ Netzwerk.

Es wird zwischen reglementierten und unreglementierten Berufen unterschieden.

  • Unreglementierte Berufe: Beispielsweise Angestellte im Einzelhandel oder Informatiker können ohne eine Bewertung ihrer Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt arbeiten. Auch hier ist für Arbeitgeber*innen eine Feststellung der Qualifikation von Vorteil.
  • Reglementierte Berufe: Beispielsweise Ärzte sowie Meister im zulassungspflichtigen Handwerk benötigen dahingegen eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Berufsgruppen und ihrer Einordnung finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Zusätzlich hilft Ihnen das BQ-Portal bei der Einordnung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für Fragen rund um die Anerkennung eine Hotline eingerichtet: 030 1815 1111.

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Welche Möglichkeiten der Sprachbildung gibt es?

Für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung existieren verschiedene Möglichkeiten der Sprachbildung:

  • Integrationskurs: Einstieg in den Spracherwerb ohne Vorkenntnisse
  • ESF-BAMF-Sprachkurse: fördern Lernende mit einem deutschen Sprachniveau A1
  • Berufsbezogene Deutschsprachförderung: fördert Lernende mit einem Sprachniveau von mindestens B1
  • Sprachlicher Austausch mit Muttersprachler*innen in der Freizeit
  • Zusätzliche Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Berufsorientierung beinhalten i. d. R. ebenfalls sprachliche Komponenten
Übersicht Sprachlevel
  • A1 – Anfänger*innen
  • A2 – Grundlegende Kenntnisse, einfache Unterhaltungen sind möglich
  • B1 – Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses wird B1 erworben, gute Verständigung im Alltag
  • B2 – Selbstständige Sprachverwendung: spontane und fließende Verständigung auch zu eigenen Spezialthemen, Voraussetzung für die Ausbildung, um die Berufsschule zu bewältigen
  • C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse: flexibler Sprachgebrauch in Ausbildung und Studium, Zugangsvoraussetzung für die Universität
  • C2 – Expert*innen-Niveau: annähernd muttersprachliche Kenntnisse
  • Einfache Sprache: Einfache Sprache wendet sich an Menschen mit geringerer Bildung, an funktionale Analphabeten oder an Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
  • Betriebliches Sprachmentoring: Betriebliches Sprachmentoring ist die gezielte Unterstützung von zugewanderten Mitarbeiter*innen durch Kolleg*innen, Anleitende oder Vorgesetzte. Im Mittelpunkt steht die Arbeits- und Betriebssprache bzw. die sprachlich kommunikativen Gepflogenheiten eines Tätigkeitsfeldes.

Die Betriebliche Begleitagentur bietet für Ihre Mitarbeiter*innen Schulungen an, um das Deutschlernen am Arbeitsplatz zu erleichtern. Dabei erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Handlungsempfehlungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Informationen zu Fördermöglichkeiten der Sprachbildung finden Sie hier.

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Welche Förderinstrumente stehen zur Verfügung?

Die Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung ins Arbeitsleben kann durch verschiedene Förderinstrumente unterstützt werden.

Dies ist notwendig, wenn benötigte Qualifikationen fehlen oder Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden. Je nach Förderprogramm kommen die Leistungen entweder Ihnen als Arbeitgeber*in oder den Arbeitnehmer*innen zugute.

Fördermöglichkeiten für Ausbildung

Vor und während der Ausbildung stellt die Bundesagentur für Arbeit unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung:

  • Einstiegsqualifizierung (EQ): Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum zwischen sechs und zwölf Monaten. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, können sich damit auf eine Ausbildung vorbereiten. Die Teilnehmenden bekommen von Ihnen eine Vergütung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst werden kann.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): individuell zugeschnittene Unterrichtseinheiten zur Festigung sprachlicher oder fachlicher Fähigkeiten; eine sozialpädagogische Begleitung ist möglich, die bei Problemen im sozialen Umfeld unterstützt.
  • Assistierte Ausbildung flex (AsA flex): flexible, auf den aktuellen Bedarf abgestimmte Betreuung der Auszubildenden vor, während und nach einer Ausbildung flexibel. Sie entlastet Unternehmen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung.
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Geflüchtete ohne eine in Deutschland anerkannte Ausbildung und ohne elterlichen Wohnraum, können von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten erhalten.

Wichtig ist: Bitte lassen Sie sich vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu den Fördermöglichkeiten beraten!

Fördermöglichkeiten für Beschäftigung

Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie vielfältige Unterstützung, wenn Sie Arbeitnehmer*innen mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen:

  • Eingliederungszuschuss (EGZ) von der Agentur für Arbeit
  • Weiterbildungsunterstützung über das Qualifizierungschancengesetz
  • Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg
  • Einstiegshilfen der IHK

Wichtig ist: Bitte lassen Sie sich vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zu den Fördermöglichkeiten beraten!

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Wie kann man kulturelle Vielfalt im Betrieb fördern?

Wir Menschen sind Gewohnheitstiere, wir sind aber auch neugierig auf Neues, auf Anderes.

Eine vielgestaltige Belegschaft, die aus Menschen mit Handicaps oder aus Menschen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen besteht, macht neugierig.

Zum Beispiel können Sie so zu einem attraktiven Arbeitgeber für Schulabgänger*innen und Hochschulabsolvent*innen werden, die dann die Fachkräfte von morgen sind.
Oder neue Kundengruppen fühlen sich von Ihrem Unternehmen besonders angesprochen, weil sie in der Vielfalt Ihrer Belegschaft die Vielfalt in der Bevölkerung wiedererkennen.

Wir, die Betriebliche Begleitagentur bea-Brandenburg, stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Bewältigung der Herausforderungen, die eine vielfältige Belegschaft mit sich bringt.

Wir wissen, wie man die unterschiedlichsten Arbeitnehmer*innen willkommen heißt und miteinander ins Gespräch bringt. Wir informieren Sie über eine passende Personal- und Organisationsentwicklung, damit das Miteinander gelingen kann.

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